Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, technische Dienstleistungen, Auf- und Abbauleistungen sowie den Verkauf von Waren.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Angebotsannahme oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 4 Mietgegenstände
Alle angebotenen Artikel sind Mietgegenstände, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Sie bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
§ 5 Lieferung, Aufbau und Abholung
Der Auftraggeber gewährleistet die Zugänglichkeit der Veranstaltungsfläche. Zusätzliche Anfahrten und Nachlieferungen werden gesondert berechnet.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
§ 7 Verlust, Diebstahl und Beschädigung
Der Auftraggeber haftet von Übergabe bis Rücknahme für Verlust, Diebstahl und Beschädigung. Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten werden in Rechnung gestellt.
§ 8 Technische Dienstleistungen
Zusätzliche Einsatzzeiten sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können gesondert berechnet werden.
§ 9 Rückgabe
Fehlende Gegenstände und Pfandartikel werden gesondert berechnet. Die Rücknahme erfolgt vorbehaltlich technischer Prüfung.
§ 10 Stornierung
Bis 15 Tage vor Veranstaltung ist eine Stornierung kostenlos.
Ab unter 14 Tage 50 %, und unter 7 Tage wird 100 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Haftung
Unbeschränkte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 15 Open-Air-Veranstaltungen
Der Auftraggeber trägt das Wetterrisiko. Sicherheitsbedingte Unterbrechungen begründen keine Schadensersatzansprüche.
§ 16 Stromversorgung
Erforderliche Stromanschlüsse werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 17 Bühnen, Traversen und Rigging
Der Auftraggeber ist für die Eignung und Tragfähigkeit der Veranstaltungsflächen und Aufhängepunkte verantwortlich.
§ 18 Sicherheit
Den Anweisungen des technischen Personals ist Folge zu leisten. Unsichere Anlagen dürfen außer Betrieb genommen werden.
§ 19 Leistungsänderungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 20 Zufahrt und Ladewege
Zusätzliche Aufwendungen aufgrund erschwerter Zufahrt oder Ladewege werden gesondert berechnet.
§ 21 Kundeneigentum
Für eingebrachtes Eigentum des Auftraggebers wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
§ 22 Referenznutzung
Der Auftragnehmer darf Übersichtsaufnahmen seiner Leistungen für Referenzzwecke verwenden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.